Mahnverfahren einfach erklärt
Korrektur-Hinweis Beim Mahnbescheid widerspricht der Schuldner. Beim Vollstreckungsbescheid ist es der Einspruch. In der downloadbaren Mindmap ist es korrekt. Danke für den Hinweis, Melanie! 🙂 Ilona schrieb mir am 28. März. Darf ich zitieren? „Hallo, die Videos sind toll und helfen mir täglich bei meiner Prüfungsvorbereitung… Vielen Dank dafür.. Darf ich mir ein Video wünschen? Wenn ja, dann hätte ich gern das Mahnverfahren LG Ilona“ Gerne, liebe Ilona. Hier ist das Video! Bei so lieben, netten Mails zögere ich nicht lange. Wenn ich mir als Unternehmer den Po.. für meine Kunden aufreiße. Indem ich Produkte herstelle, die meinen Kunden einen echten Mehrwert bieten (Wie der Erfinder des modernen Toiletten-Papiers Joseph Gayetty. Welch Wohltat!). Und einige Kunden zahlen ihre Rechnung nicht. Oh, da könnte ich zum Teufel werden! In diesem Video lernt ihr etwas über die Unterschiede zwischen kaufmännischem und gerichtlichem Mahnverfahren. Dazu gehören Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckung, Klageverfahren und das russische Inkasso. Ach ne, das Letzte ist illegal. Das lasse ich besser mal … 😉
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