Der Ausbilderschein – Wie Du Ausbilder wirst und beruflich aufsteigst

Advertisements

Der Ausbilderschein - Wie Du Ausbilder wirst und beruflich aufsteigst

Der Ausbilderschein - Alle wichtigen Infos im Überblick

Wer in einem deutschen Unternehmen für die Ausbildung von Auszubildenden zuständig und verantwortlich ist, gilt als Ausbilder. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aufgabe ist der Erwerb des Ausbilderscheins erforderlich. Hier bekommst du Infos darüber, wie du Ausbilder werden kannst und welche Voraussetzungen du mitbringen musst. Außerdem erfährst du, bei welchen Institutionen du den Schein erwerben kannst.

Was ist der Ausbilderschein?

In aller Kürze auf den Punkt gebracht: Wer ausbildet, braucht den Ausbilderschein. Das gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, in denen junge Menschen eine Berufsausbildung absolvieren. Eine Ausnahme stellen die sogenannten Freien Berufe dar. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte (auch Zahnärzte und Tierärzte), Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige und Apotheker. Bei diesen Berufsfeldern reicht die fachliche Eignung, nachgewiesen durch Zulassung oder Bestellung.

Die rechtliche Grundlage für den Erwerb des Ausbilderscheins ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). Als Ausbilder bist du auch zuständig für die die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

Wenn du die Qualifikation nach AEVO erworben hast und den Ausbilderschein hast, fallen folgende Aufgaben in deinen Zuständigkeitsbereich:

  • Du bist betriebsintern für die Ausbildung verantwortlich.
  • Du planst und organisierst die Ausbildung - etwa den zeitlichen Ablauf und den Einsatz in verschiedenen Abteilungen.
  • Du bist Ansprechpartner für die Auszubildenden.

Wissenswert: Man unterscheidet zwischen Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung. Wer die Prüfung der Ausbildung zum Ausbilder (AdA) erfolgreich abgeschlossen hat, hat eine Ausbildungsbefähigung. Der Ausbilderschein wird deshalb auch oft Ada-Schein genannt. Eine Ausbildungsberechtigung haben jedoch nur Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein komplettes Studium vorweisen können. Der jeweilige Ausbildungsbetrieb muss bei der zuständigen Kammer eingetragen sein, zum Beispiel bei der IHK oder der HWK.

Anerkannter Ausbilder beziehungsweise anerkannte Ausbilderin bist du nur dann, wenn du eine Ausbildungsbefähigung UND eine Ausbildungsberechtigung hast. Das klingt jetzt verwirrend und ziemlich haarspalterisch. In der Praxis sieht es jedoch in den allermeisten Fällen so aus, dass du ohnehin bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast, bevor du den Ausbilderschein machst.

Lohnt sich der Ausbilderschein? Erfahre es im Video!

Wer kann den Ausbilderschein machen?

Die Voraussetzungen, um den Ausbilderschein zu machen, sind überschaubar. Es gibt grundsätzlich kaum Kriterien, die dagegen sprechen. Der Reihe nach:

  • Es gibt keine Altersbeschränkung, Volljährigkeit ist jedoch obligatorisch.
  • Theoretisch brauchst du selbst weder eine abgeschlossene Ausbildung noch ein abgeschlossenes Studium. Die Ausbildungsbefähigung über den AdA-Schein kannst du auch ohne erreichen.
  • Allerdings musst du dein Berufsfeld kennen und deine Tätigkeit beherrschen. Wenn du also bereits mehrere Jahre im Beruf bist und über deine Aufgaben gut Bescheid weißt, kannst du den Ausbilderschein ebenfalls machen. Du musst dich in deinem Job auskennen, deshalb ist eine Ausbildung in dem Bereich, in dem du ausbilden möchtest, mit Sicherheit ein großer Vorteil.
  • Neben der fachlichen Eignung spielt deine persönliche und charakterliche Eignung für den Ausbilderschein eine Rolle. Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen eine Beschäftigung von Jugendlichen sprechen. Der Umgang mit Auszubildenden und jugendlichen Personen erfordert nicht nur, dass du in deinem Beruf fit bist. Um Ausbildungsinhalte gut zu vermitteln, ist auch die Sozialkompetenz wichtig. Soft Skills sind im Berufsleben ganz allgemein wichtig und für den Ausbilderschein ebenfalls kein Nachteil! Außerdem vermittelt dir ein Vorbereitungskurs pädagogisches Grundwissen.

Hinderungsgründe sind zum Beispiel Haftstrafen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die Verteilung jugendgefährdender Schriften oder eine dreimalige Geldbuße wegen einer unzulässigen Beschäftigung von Jugendlichen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Einschränkungen findest du im Berufsbildungsgesetz, in der Handwerksordnung und im Jugendarbeitsschutzgesetz. Es gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Wer braucht den Ausbilderschein nicht zu machen?

Bei einigen beruflichen Weiterbildungen ist der Ausbilderschein bereits integriert. So hast du etwa nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung in einem handwerklichen Beruf oder als Industriemeister automatisch den Ausbilderschein (die bestandene Ada-Prüfung natürlich vorausgesetzt). Die kaufmännische Weiterbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann beinhaltet ebenfalls den AdA-Schein. Bei einigen Studiengängen kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Ausbilderschein mit erwerben, zum Beispiel bei einem Studium der Wirtschaftspädagogik, Technikpädagogik oder Ingenieurpädagogik.

Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbilderschein-Prüfung?

Für die Zulassung zur Ausbildereignungsprüfung gibt es keine Voraussetzungen. Jeder kann sich für die Prüfung anmelden. Erfolgversprechend ist die Prüfung allerdings nur, wenn du gut vorbereitet bist - auch wenn keine Zulassungsbeschränkungen vorgegeben sind, reicht es nicht aus, sich für die Prüfung anzumelden und teilzunehmen. Du verfügst zwar in aller Regel über das fachliche Wissen in deinem Beruf. Für Ausbilder gehören jedoch auch noch weitere Kompetenzen dazu. Diese Lerninhalte vermittelt dir ein Vorbereitungskurs, den verschiedene Institutionen anbieten.

Wie verläuft die Prüfung für den Ausbilderschein?

Für den Ablauf der Prüfung gilt keine einheitliche Regelung. Sie besteht immer aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen (mündlichen) Teil. Die schriftliche Prüfung wird zuerst abgenommen, die praktische Prüfung erfolgt meist zu einem späteren Zeitpunkt.

Ich zeige an einem Beispiel, wie die Ausbildereignungsprüfung an einer Industrie- und Handelskammer abläuft.

1. Du meldest dich für die Prüfung an, dafür stehen Anmeldeunterlagen der IHK zur Verfügung.

2. Du erhältst eine Einladung zur Prüfung, in der der genaue Ort und der Termin genannt sind.

3. Der schriftliche Prüfungsteil dauert etwa drei bis vier Stunden. Bei den Fragen handelt es sich entweder um offene Fragen oder um Fragen, die du im Multiple-Choice-Verfahren beantwortest.

4. Nach der theoretischen Prüfung dauert es einige Tage (manchmal auch länger), bis die Antworten ausgewertet wurden. Du erhältst das Ergebnis per Post und gleichzeitig eine Einladung zur praktischen Prüfung.

5. Die praktische Prüfung ist wesentlich kürzer und dauert ungefähr eine halbe Stunde.

6. Der erste Teil der praktischen Prüfung besteht aus einer Präsentation, in der du eine Ausbildungssituation vorstellst, oder einer praktischen Durchführung einer typischen Situation bei der Ausbildung in deinem Berufsfeld. Du kannst selbst entscheiden, welche Option du wählst. Bei der Simulation einer Ausbildungssituation übernimmt ein Prüfer oder eine andere Person die Rolle des Auszubildenden. Du kannst für deine Präsentation diverse Medien wie Flipchart oder Whiteboard nutzen. Die Dauer liegt bei 15 Minuten.

7. Der zweite Teil ist ein Fachgespräch mit einer Dauer von nicht mehr als 15 Minuten. Mögliche Gesprächsthemen in der praktischen Prüfung sind zum Beispiel die Ausbildungsplanung oder wie du einen Auszubildenden beurteilen würdest.

8. Der Prüfungsausschuss bewertet und beurteilt deine Leistungen in der praktischen Prüfung. Der Ausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter und einem Lehrervertreter. Das Ergebnis wird dir meist sofort mitgeteilt, den Ausbilderschein erhältst du je nach prüfender Institution sofort oder nach einigen Tagen.

9. Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden, um den Ausbilderschein zu erhalten. Du hast bei Nichtbestehen die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.

Mögliche Formen, den Ausbilderschein zu erwerben

Wer den Ausbilderschein machen möchte, hat verschiedene Alternativen. Die Prüfung wird an der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer abgelegt. Möglich sind auch Prüfungen an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen. Damit du deine Prüfung für den Ausbilderschein erfolgreich absolvierst, ist eine gründliche Vorbereitung notwendig.

Vorbereitungskurse für den Ausbilderschein bieten IHK und HWK, aber auch Volkshochschulen und andere Bildungseinrichtungen an. Alternativ kannst du ein breites Angebot an Online- und Fernkursen für die Vorbereitung nutzen.

Es kommt darauf an, wie dein Zeitmanagement aussieht und welche Einrichtungen an deinem Wohnort vorhanden sind. Außerdem ist dein persönlicher Lerntyp entscheidend: Lernst du leichter in einer Gruppe oder allein? Hast du genug Selbstdisziplin, um bei einem Fernkurs zu lernen? Hier gibt es viele Wege, die alle zum Ziel führen - wichtig ist, dass du deinen individuellen Weg findest.

Informiere dich vorher genau. Du hast die Wahl zwischen Kursen mit Präsenzpflicht, die entweder am Stück als Blockunterrricht, am Wochenende oder abends stattfinden. Bei Fernkurse für den Ausbilderschein, die dir nur das Lernmaterial schriftlich zur Verfügung stellen, teilst du deine Zeit vollständig selbst ein. Bei einem Online-Kurs kannst du ebenfalls selbst bestimmen, wann du wie viel Zeit investierst. Online-Kurse bieten viele Vorteile, wenn die Videos professionell aufbereitet sind. Etliche Online-Kurse und Fernlehrgänge haben einzelne Module mit persönlicher Anwesenheit. Bei guten Anbietern hast du oft die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt, dadurch steigt die Motivation und offene Fragen werden rasch beantwortet.

Berufliche Weiterbildung – Mehr Erfolg durch IHK-Abschlüsse? Erfahre es im Erklär-Video. Jetzt anschauen!

Wie hoch sind die Kosten für den Ausbilderschein?

Die Kosten für den Ausbilderschein sind leider nicht klar definiert und können stark voneinander abweichen. Bevor du dich für einen bestimmten Vorbereitungskurs entscheidest, lohnt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote. Neben dem Kursinhalt und der Dauer kommt es auch auf die Kosten an. Achte zudem darauf, wie es im Wiederholungsfall aussieht. Der Ausbilderschein ist zwar nicht übermäßig schwierig. Trotzdem kann es passieren, dass du die Prüfung zum Ausbilderschein wiederholen musst und dementsprechend auch nochmals eine Lern- und Vorbereitungsphase benötigst.

Außer den Gebühren für den Vorbereitungskurs fallen Prüfungsgebühren an. Auch diese sind sehr unterschiedlich. Einige Kostenbeispiele, damit du dir einen Überblick verschaffen kannst:

Die Prüfungsgebühren können 90 Euro oder über 200 Euro betragen. Noch gravierender sind die Preisunterschiede bei den Vorbereitungskursen. Es liegt auf der Hand, dass ein Präsenzkurs oft mehr kostet als ein Online-Kurs oder ein Fernlehrgang. Die Spanne beginnt bei etwa 300 Euro, es werden aber auch Kurse als Vorbereitung für die Prüfung zum Ausbilderschein zu einem Preis von über 1000 Euro angeboten. Unbedingt vorher informieren!

Für eilige Leser: Infos zum Ausbilderschein in Kurzform

  • Der Ausbilderschein ist die Voraussetzung, um als Ausbilder im Betrieb tätig zu sein.
  • Für die Prüfung kann sich jeder anmelden.
  • Fachliche und persönliche Eignung sollten gegeben sein.
  • Die Prüfung wird bei der IHK, der HWK oder einer staatlich anerkannten Einrichtung abgelegt.
  • Spezielle Kurse bieten die optimale Vorbereitung, um die Prüfung zu bestehen.
  • Es lohnt sich, Kursinhalte, Aufbereitungsformen und Kosten zu vergleichen.
Advertisements

blankFit für die mächtige mündliche Prüfung

Mach dich jetzt top-fit für dein Fachgespräch und rocke es mit maximalen Punkten! Vermeide unnötige Fehler, die dir eine gute Noten kosten können.

Mit Online-Kursen, Online-Workshops, Hörbüchern und Workbooks. Perfekt abgestimmt auf deine Wahlqualifikationen!

Mehr dazu >>