Abgrenzungsrechnung einfach erklärt – Was ist wichtig für die Prüfung?

Abgrenzungsrechnung einfach erklärt - Was ist wichtig für die Prüfung?

Kosten und Leistungs Rechnung (inkl. Abgrenzungs Rechnung) einfach erklärt per Online-Kurs

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Abgrenzungsrechnung einfach erklärt - Was ist wichtig für die Prüfung?

Jetzt kommt bald die Prüfung auf dich zu. Dabei setzt du dich gerade mit dem Thema Abgrenzungsrechnung auseinander. Auf den ersten Blick ist das eine recht abstrakte Thematik. Worauf es dabei ankommt und was für dich bei der Abgrenzungsrechnung in der Prüfung relevant sein könnte, das sehen wir uns im Folgenden an.

Die Abgrenzungsrechnung

Du hast es bei der Abgrenzungsrechnung mit einem Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung zu tun. Du erinnerst dich, dass die Kosten- und Leistungsrechnung ein Teil des internen Rechnungswesen ist? Unter anderem geht es um die kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen sowie die langfristige strategische Planung etwa mit einer Investitionsrechnung. Du arbeitest also mit Soll-, Ist- und Plandaten.

Nicht zu übernehmen in die Kosten- und Leistungsrechnung sind neutrale Aufwendungen und Erträge. An dieser Stelle kommt die Abgrenzungsrechnung ins Spiel. Sie soll unter anderem diese neutralen Beträge herausfiltern. Du kannst dir in diesem Zusammenhang auch den Begriff der unternehmensbezogenen Abgrenzung merken. Es gibt verschiedene Arten der Abgrenzung. Außerdem musst du Anders- und Zusatzkosten unterscheiden können.

Die Arten der Abgrenzung

Zeitliche Abgrenzung

Kostenarten sollen über die zeitliche Abgrenzung periodenrein gemacht werden. Du scheidest an dieser Stelle Vorauszahlungen aus und grenzt Rückstände ab. Da du in der Kosten- und Leistungsrechnung exakt die Kosten und Leistungen einer bestimmten Periode erfassen möchtest, musst du Abgrenzungsrechnungen häufig für folgende Posten vornehmen:

  • Mietkosten, Versicherungen, Aufwendungen für Energie
  • Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Gehaltsvorschüsse und Gehaltsrückstände.

Betriebliche Abgrenzung

Mit dieser Art der Abgrenzungsrechnung scheidest du neutrale Aufwendungen aus und addierst sogenannte kalkulatorische Kosten dazu. Das betrifft häufig die folgenden Posten: Außergewöhnliche betriebliche Aufwendungen, periodenfremde Aufwendungen, bilanzmäßige Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Mieten und einige mehr.

Anders- und Zusatzkosten

Als Anderskosten werden im internen Rechnungswesen Aufwandsposten definiert, denen keine wertgleichen Aufwendungen im externen Rechnungswesen entsprechen.

Zusatzkosten gehören in der Kostenrechnung zu den kalkulatorischen Kosten. Kennzeichnend ist für sie, dass diesen Kosten kein entsprechender Aufwand gegenübersteht. Du bekommst es mit kalkulatorischen Mieten, kalkulatorischen Zinsen und ähnlichen Postengruppen zu tun. Die Zusatzkosten dürfen nicht in die handelsrechtliche Bewertung beim Anlage- und Umlaufvermögen einfließen.

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Das hört sich jetzt alles sehr theoretisch und trocken an? Lass uns gemeinsam schauen, mit welchen Fragen du in der Prüfung rechnen könntest.

Hier werden bestimmte Aufwendungen und Erträge beschrieben. Du sollst bestimmen, ob du hier abgrenzen musst und kurz begründen warum.

  • Bäckermeister Huber unterhält seine Bäckerei in seinem eigenen Haus. Das Obergeschoss hat er an eine Druckerei vermietet. Müssen die folgenden Beträge abgegrenzt werden? Huber hat Mieteinnahmen von monatlich 850 EUR. Im letzten Monat sind Reparaturaufwendungen im Küchenbereich der vermieteten Räume entstanden, für die er als Vermieter einen Betrag von 2500 EUR aufgewandt hat.

Die Mieteinnahmen sowie auch die Kosten für die Reparaturen sind im Hinblick auf das Unternehmen von Huber nicht leistungsbezogen. Deshalb muss hier eine Abgrenzungsrechnung vorgenommen werden.

  • Huber erzielte im letzten Jahr außerordentliche Erträge in Höhe von 10.500 EUR.

Auch die außerordentlichen Erträge gehören nicht zu den leistungsbezogenen Erträgen des Unternehmens. Es kommt es zu einer Abgrenzungsrechnung.

  • Der Unternehmer XY überlässt seiner GmbH überdurchschnittlich hohes Eigenkapital. Die Zinsbelastung des Unternehmens liegt deshalb nur bei 10 %. Vergleichbare Unternehmen haben eine Zinsbelastung in Höhe von 33 %.

Für eine realistische Kostenrechnung sind die durchschnittlichen Zinsbelastungen eines vergleichbaren Unternehmens anzunehmen. Nicht jeder Unternehmen überlässt seiner Firma Eigenkapital in überdurchschnittlicher Höhe. Deshalb ist eine Abgrenzungsrechnung vorzunehmen. Der Zinsbetrag ist auf 33 % zu korrigieren.

Merke:

Wenn du eine Abgrenzungsrechnung praktisch durchführen sollst, empfiehlt sich eine tabellarische Aufstellung, wie in diesem Live-Webinar dargestellt. Du übernimmst dabei die externen Punkte aus der Buchhaltung aufgeteilt in die beiden Spalten Aufwand und Ertrag. In weiteren Spalten führst du neutrale Ergebnisse und Korrekturen der Kostenrechnung aus. In einer letzten Spalte erfasst du die abgegrenzten Posten mit dem internen Erfolg deiner Kostenrechnung.

So kannst du eine Abgrenzungsrechnung auch für dich sehr übersichtlich vornehmen. In einer Prüfungsaufgabe kann der Prüfer außerdem sofort sehen, dass du das Prinzip der Abgrenzungsrechnung vollständig und praxisbezogen verstanden hast.

Auch dieses Thema rockst du mit etwas Übung. Viel Erfolg - rock it!

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