Jahresabschluss einfach erklärt – Das Prüfungsthema, das kaum jemand versteht.
Deine allmählich näher rückende Prüfung beschäftigt dich? Hier spukt dir auch das Thema Jahresabschluss im Kopf herum? Am besten wir definieren einmal gemeinsam, worum es beim Jahresabschluss geht und was dich in der Prüfung erwarten könnte. Los geht’s. Dieser Begriff lässt sich denkbar einfach definieren. Mit einem Jahresabschluss wird ein Geschäftsjahr buchhalterisch abgeschlossen. Als Bestandteile der unternehmerischen Rechnungslegung geben Jahresabschlüsse Auskunft über das jeweilige Geschäftsergebnis und das Betriebsvermögen. Die grundsätzlichen Anforderungen an einen Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch geregelt. Dabei ist Obacht geboten. Fehlerhafte und mangelhafte Jahresabschlüsse können dazu führen, dass die gesamte Buchführung zu verwerfen ist. Muss jedes Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen? Alle Unternehmen und Kaufleute, die der doppelten Buchführung unterliegen, sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Deshalb müssen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als Kaufleute Jahresabschlüsse erstellen. Merke: Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen. Ihre Verpflichtung erstreckt sich lediglich auf eine einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei Einzelunternehmern beachte die Umsatzgrenze. Wer als Einzelunternehmer zu den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre nicht mehr als 600.000 EUR Umsatzerlöse sowie 60.000 EUR Jahresüberschuss erwirtschaftet hat (Stand: 2020), muss nicht bilanzieren und er muss keinen Jahresabschluss erstellen. Die inhaltlichen Mindestanforderungen an Jahresabschlüsse sind Bilanz und Gewinn- und
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