Steuertipps für eure Steuererklärung 2016
Das Jahr 2016 ist beendet und das neue Jahr ist mit all seinen guten Vorsätzen da. Jetzt ist die Zeit an die Steuererklärung für das Jahr 2016 zu denken. Das ist nicht nur lästiger Papierkram, denn in der Regel gibt es eine Steuererstattung und die solltet ihr euch nicht entgehen lassen.Der Grundbeitrag liegt bei 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen für das Jahr 2016 nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt.Euer Einkommen könnt ihr durch verschiedene Abzüge reduzieren. Zum Beispiel durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Hier kommen einige Kosten, die das Einkommen reduzieren: Seid ihr aus beruflichen Gründen im Jahr 2016 umgezogen, z. B. wegen eines kürzeren Fahrwegs? Dann könnt ihr pauschal (= ohne Belege) 730,00 EUR (ab 01.03.16 746,00 EUR) abziehen. Habt ihr Rechnungsbelege, die über diesen Betrag liegen, könnt ihr auch die tatsächlichen Kosten in Abzug bringen. Für die Fahrt zur Arbeit könnt ihr 30 Cent pro Kilometer zwischen eurem Wohn- und Arbeitsort von der Steuer absetzen. Das gilt auch, wenn ihr mit der Bahn oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahrt. Ihr hattet einen
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