Jahresabschluss einfach erklärt – Das Prüfungsthema, das kaum jemand versteht.

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Das Prüfungs-Thema Jahresabschluss

Deine allmählich näher rückende Prüfung beschäftigt dich? Hier spukt dir auch das Thema Jahresabschluss im Kopf herum? Am besten wir definieren einmal gemeinsam, worum es beim Jahresabschluss geht und was dich in der Prüfung erwarten könnte. Los geht's.

Der Jahresabschluss

Dieser Begriff lässt sich denkbar einfach definieren. Mit einem Jahresabschluss wird ein Geschäftsjahr buchhalterisch abgeschlossen. Als Bestandteile der unternehmerischen Rechnungslegung geben Jahresabschlüsse Auskunft über das jeweilige Geschäftsergebnis und das Betriebsvermögen. Die grundsätzlichen Anforderungen an einen Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch geregelt. Dabei ist Obacht geboten. Fehlerhafte und mangelhafte Jahresabschlüsse können dazu führen, dass die gesamte Buchführung zu verwerfen ist.

Muss jedes Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Unternehmen und Kaufleute, die der doppelten Buchführung unterliegen, sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Deshalb müssen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als Kaufleute Jahresabschlüsse erstellen.

Merke: Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen. Ihre Verpflichtung erstreckt sich lediglich auf eine einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei Einzelunternehmern beachte die Umsatzgrenze. Wer als Einzelunternehmer zu den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre nicht mehr als 600.000 EUR Umsatzerlöse sowie 60.000 EUR Jahresüberschuss erwirtschaftet hat (Stand: 2020), muss nicht bilanzieren und er muss keinen Jahresabschluss erstellen.

Die Pflichtbestandteile bei Jahresabschlüssen

Die inhaltlichen Mindestanforderungen an Jahresabschlüsse sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei verschiedenen Rechtsformen werden weitere Bestandteile vorgeschrieben. Beispielsweise müssen Kapitalgesellschaften hier noch einen Anhang und teilweise einen Lagebericht beifügen.

Fristen für Jahresabschlüsse

Für die Erstellung des Jahresabschlusses gelten Rechtsform- und unternehmensgrößenabhängige Fristen . Das Handelsgesetzbuch spricht allgemein von einer Erstellung innerhalb einer Zeit, die einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Als ordnungsgemäß wird bei Einzelunternehmen (die aufgrund ihrer Umsatz- bzw. Gewinnhöhe Jahresabschlüsse erstellen müssen) und Personengesellschaften ein Zeitraum von 6-9 Monaten angenommen. Bei Kapitalgesellschaften sind Fristen fest vorgegeben, diese sind gestaffelt nach Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Die Fristen variieren hier zwischen 3 und 6 Monaten.

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Bei diesen Unternehmen müssen Jahresabschlüsse veröffentlicht werden (Publizitätspflicht)

Abgestuft nach ihrer Betriebsgröße müssen diese Unternehmen bestimmte Anteile des Jahresabschlusses veröffentlichen:

  • Eingetragene Genossenschaft
  • Kapitalgesellschaft
  • Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person persönlich haftet

Auch die Zweigniederlassungen bestimmter ausländischer Kapitalgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Banken, große Personenhandelsgesellschaften, Einzelkaufleute, wirtschaftliche Vereine und öffentlich-rechtliche Rechtsträger mit Kaufmannseigenschaft müssen veröffentlichen.

Diese Unterlagen und Maßnahmen werden zur Vorbereitung des Jahresabschlusses benötigt

Wenn du in einem Unternehmen im Rechnungswesen tätig bist, kannst du in die Vorbereitungsarbeiten zum Jahresabschluss einbezogen sein.

Du kannst etwa an der Inventur beteiligt werden, bei der Zusammenstellung von Verträgen mithelfen, in der Buchhaltung die Belege zusammenstellen, Abschreibungen für Anlagegüter vornehmen, Fahrtenbücher auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen, Forderungen auf Bonität checken, Rücklagen definieren und insgesamt so wichtige Arbeitsunterlagen wie Handelsregisterauszüge, Rechnungskopien, Spendenquittungen oder Leasingverträge heraussuchen.
Du kannst in der Buchhaltung auch in die Vorbereitung der GuV einbezogen sein. Dabei geht es unter anderem darum, bestimmte Konten abzuschließen und die GuV zu erstellen.

Die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschlüssen

Für einige Unternehmen ist eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer verbindlich vorgesehen. Hier geht es um die Prüfung auf Einhaltung der Vorschriften über eine ordnungsgemäße Buchführung, die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften und die Einhaltung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen. Mittelgroße sowie große Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen.

Wer erstellt am Ende den Jahresabschluss?

Unternehmen erstellen teilweise durch eigene Arbeitnehmer Jahresabschlüsse. Regelmäßig werden aber auch dritte Dienstleister wie Steuerberater Bilanzbuchhalter mit der Erstellung beauftragt.

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Du hast hier gesehen, dass das Thema Jahresabschluss eng mit dem Rechnungswesen an sich und der Buchhaltung verknüpft ist. Es ist deshalb wichtig, dass du nicht nur isoliert theoretische Kenntnisse zum Jahresabschluss erwirbst, sondern auch die entsprechenden buchhalterischen Anforderungen erfüllen kannst. Kümmere dich hier etwa um Buchungssätze im Zusammenhang mit der GuV. Du solltest in einfacher Form eine GuV für den Jahresabschluss erstellen können. Keine Angst, Übung macht den Meister. Auch beim Jahresabschluss.

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