Die Meisterprüfung Teil 4 – So erwirbst du die Ausbildereignung
Der vierte Teil deiner Meisterprüfung setzt deinen besonderen fachlichen und theoretischen Kenntnissen noch etwas hinzu: Du stellst damit deine Befähigung unter Beweis, Auszubildende anzuleiten sowie deren strukturierte Ausbildung zu gewährleisten. Mit dem AdA-Schein legst du damit eine weitere Grundlage für die vielen beruflichen Möglichkeiten, die dir das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung insgesamt bietet. Dich erwartet in der Meisterprüfung Teil 4 ein schriftlicher und praktischer Prüfungsteil. Wie bei allen Teilen der Meisterprüfung ist eine gute Vorbereitung das A und O. Neben den Anforderungen der Teile 1-3 Teil 1 – Fachpraktische Prüfung Teil 2 – Fachtheoretische Prüfung Teil 3 – Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung kommt im Teil 4 die Arbeitspädagogische Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung auf dich zu. Als Meister bist du in deinem Betrieb der zentrale Ansprechpartner für alle Ausbildungsangelegenheiten. Du musst dazu in der Lage sein, die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen Ausbildung zu bewerten sowie zu gestalten. Du planst, organisierst und vermittelst Ausbildungskompetenzen. Für deine eigene Weiterbildung zum Ausbilder heißt das, dass du neben den fachlichen Kompetenzen auch eine pädagogische Befähigung nachweisen musst. Sicherlich hast du während deiner eigenen Ausbildung sowie der Weiterbildung zum Meister erfahren, dass ein Ausbilder nicht nur entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen hat, sondern sie auch
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