Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes – Neuerungen und Ergänzungen ab Januar 2020
Zum 1. Januar 2020 soll beim Berufsbildungsgesetz eine Novellierung in Kraft treten. Wichtige Inhalte sind die Mindestvergütung für Auszubildende und eine verbesserte Durchlässigkeit bei der beruflichen Bildung. Geplant ist auch eine Stärkung der Teilzeitausbildung und der höherqualifizierenden Berufsbildung. Hier erfährst du die Neuerungen und die Vorteile für Auszubildende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung. Integriert sind Ausbildung und Weiterbildung. Das Gesetz schafft die Grundlagen für eine hohe Ausbildungsqualität. Die Ausbildungschancen für junge Menschen werden verbessert. Von einer guten Ausbildung soll jeder profitieren, die soziale oder regionale Herkunft darf dabei keine Rolle spielen. Die erste Fassung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 wurde im Jahr 2005 mit einer umfassenden Novellierung reformiert. Jetzt, 15 Jahre später, braucht das Berufsbildungsgesetz wieder eine Auffrischung. Aus gutem Grund: Die Arbeitswelt verändert sich, es entstehen neue Berufsbilder, zahlreiche Innovationen halten im Berufsleben Einzug. Wer vor etlichen Jahrzehnten einen Beruf erlernt hat, konnte sicher sein: „In diesem Job bleibe ich bis zur Rente. Ich bilde mich zwar weiter, ich mache Karriere, aber mein Berufsbild ändert sich nur unwesentlich.“ Das sieht heute ganz anders aus. Zum einen entstehen mittlerweile ganz neue Berufe, zum anderen wird von einem Arbeitnehmer erwartet, dass er flexibel ist
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