Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes – Neuerungen und Ergänzungen ab Januar 2020

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Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes - Neuerungen und Ergänzungen ab Januar 2020

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes - Neuerungen und Ergänzungen ab Januar 2020

Zum 1. Januar 2020 soll beim Berufsbildungsgesetz eine Novellierung in Kraft treten. Wichtige Inhalte sind die Mindestvergütung für Auszubildende und eine verbesserte Durchlässigkeit bei der beruflichen Bildung. Geplant ist auch eine Stärkung der Teilzeitausbildung und der höherqualifizierenden Berufsbildung. Hier erfährst du die Neuerungen und die Vorteile für Auszubildende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was ist das Berufsbildungsgesetz?

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung. Integriert sind Ausbildung und Weiterbildung. Das Gesetz schafft die Grundlagen für eine hohe Ausbildungsqualität. Die Ausbildungschancen für junge Menschen werden verbessert. Von einer guten Ausbildung soll jeder profitieren, die soziale oder regionale Herkunft darf dabei keine Rolle spielen.

Warum ist eine Novellierung wichtig?

Die erste Fassung des Berufsbildungsgesetzes von 1969 wurde im Jahr 2005 mit einer umfassenden Novellierung reformiert. Jetzt, 15 Jahre später, braucht das Berufsbildungsgesetz wieder eine Auffrischung. Aus gutem Grund: Die Arbeitswelt verändert sich, es entstehen neue Berufsbilder, zahlreiche Innovationen halten im Berufsleben Einzug.

Wer vor etlichen Jahrzehnten einen Beruf erlernt hat, konnte sicher sein: "In diesem Job bleibe ich bis zur Rente. Ich bilde mich zwar weiter, ich mache Karriere, aber mein Berufsbild ändert sich nur unwesentlich." Das sieht heute ganz anders aus. Zum einen entstehen mittlerweile ganz neue Berufe, zum anderen wird von einem Arbeitnehmer erwartet, dass er flexibel ist und laufend dazu lernt. Digitalisierung und Globalisierung tragen dazu maßgeblich bei. Ausbildung und Weiterbildung haben einen hohen Stellenwert.

In Deutschland hat sich das Modell der dualen Berufsausbildung, bestehend aus der Ausbildung im Unternehmen und den Berufsschulunterricht, bewährt. Die letzte Novellierung von 2005 begründete die Anerkennung von Ausbildungsabschnitten, die im Ausland absolviert wurden. Weitere Änderungen bezogen sich auf das Prüfungswesen, auf Zusatzqualifikationen und Aufstiegsfortbildungen.

Jetzt steht eine weitere Novellierung des BBiG an. Damit soll eine Optimierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung erreicht werden. Qualifizierte Fachkräfte werden dringend gebraucht, gute Ausbildungsmöglichkeiten sorgen dafür, dass junge Menschen auch ohne Studium ausgezeichnete Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die Berufsbildungsgesetz-Novellierung wird voraussichtlich am 1.1. 2020 in Kraft treten.

Welche wesentlichen Neuerungen bringt die Novellierung beim Berufsbildungsgesetz?

Das Berufsbildungsgesetz wird in mehreren Bereichen ergänzt und verbessert:

Die Weiterentwicklung und Stärkung der höherqualifizierenden Berufsbildung

Bei höherqualifizierenden Berufsbildungen, die bisher als Aufstiegsfortbildungen bezeichnet wurden, handelt es sich um Weiterbildungsmaßnahmen, die die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern. Zum Beispiel der Ausbilderschein, Wirtschaftsfachwirt oder die Meister-Ausbildung. Das Niveau gleicht dem eines Studiums. die Abschlussbezeichnungen lauten zukünftig Berufsbachelor, Berufsmaster und Berufsspezialist. Der Meistertitel bleibt erhalten, wird aber durch die Verbindung mit einer der einheitlichen Abschlussbezeichnungen aufgewertet.

Die Regelung einer einheitlichen Mindestvergütung für Auszubildende

Die Mindestvergütung für Auszubildende wird bundesweit einheitlich so geregelt, dass alle Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz eine Vergütung erhalten, die den sozialen Mindeststandard sichert. Dadurch soll die Attraktivität der beruflichen Bildung erhöht werden. Die Mindestvergütung orientiert sich an den sozialen und bildungspolitischen Anforderungen. Es handelt sich dabei um eine Untergrenze. Die Tarifparteien bleiben darüber hinaus autonom. Sie können weiterhin Vergütungen vereinbaren, die über der Mindestvergütung liegen. Dabei sollen Branchenunterschiede und regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.

Die Stärkung der Teilzeitberufsausbildung

Die Möglichkeit, eine Berufsausbildung in Teilzeit durchzuführen, wurde bereits mit der Novellierung 2005 beschlossen. Jetzt kommt dafür mit einer eigenen Vorschrift eine Stärkung. Eine Teilzeitausbildung kommt immer dann infrage, wenn sich Auszubildende und Ausbilder einig sind. Von dieser Variante profitieren alle Personen, die keine Vollzeitausbildung machen können. Die Gründe sind zum Beispiel Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen. Für Menschen mit Behinderungen oder Lernbeeinträchtigungen sowie für Geflüchtete ist die Teilzeitausbildung ebenfalls geeignet.

Verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung

Bei der beruflichen Bildung soll die Durchlässigkeit gestärkt werden. Dafür werden die Voraussetzungen des Berufsbildungsgesetzes vereinfacht, wenn es um die Anrechenbarkeit der Ausbildungsdauer bei sogenannten "gestuften" Ausbildungen geht. Zusätzlich werden neue Möglichkeiten eingeführt, mit denen die Prüfungsleistungen bei aufeinander aufbauenden Ausbildungsberufen berücksichtigt werden.

Bessere Rahmenbedingungen für hochwertige und rechtsbeständige Prüfungen und für ein attraktives Ehrenamt

Allgemein sollen die Rahmenbedingungen im Prüfungswesen verbessert werden. Die ehrenamtliche Arbeit als Prüfer soll attraktiver und flexibler werden.

Die Vorteile der Novellierung beim Berufsbildungsgesetz für Auszubildende und Betriebe

Das Berufsbildungsgesetz erzielt mit der geplanten Novellierung Verbesserungen auf beiden Seiten. Die Ausbildung wird durchlässiger, flexibler und transparenter. Betriebe haben die Möglichkeit, mit der Teilzeitausbildung einen größeren Personenkreis anzusprechen. Für Auszubildende ist die Festlegung der Mindestvergütung ein wichtiger Punkt. Die höherqualifizierenden Berufsbildungen sorgen dafür, dass klassische Ausbildungsberufe attraktiver werden, wenn im Anschluss gute Fortbildungen angeboten werden.

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