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Aus- und Weiterbildung

Schlagwort: Ausbildereignung

Der Ausbilderschein – Wie Du Ausbilder wirst und beruflich aufsteigst

Wer in einem deutschen Unternehmen für die Ausbildung von Auszubildenden zuständig und verantwortlich ist, gilt als Ausbilder. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aufgabe ist der Erwerb des Ausbilderscheins erforderlich. Hier bekommst du Infos darüber, wie du Ausbilder werden kannst und welche Voraussetzungen du mitbringen musst. Außerdem erfährst du, bei welchen Institutionen du den Schein erwerben kannst.

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Die Meisterprüfung Teil 4 – So erwirbst du die Ausbildereignung

Der vierte Teil deiner Meisterprüfung setzt deinen besonderen fachlichen und theoretischen Kenntnissen noch etwas hinzu: Du stellst damit deine Befähigung unter Beweis, Auszubildende anzuleiten sowie deren strukturierte Ausbildung zu gewährleisten. Mit dem AdA-Schein legst du damit eine weitere Grundlage für die vielen beruflichen Möglichkeiten, die dir das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung insgesamt bietet. Dich erwartet in der Meisterprüfung Teil 4 ein schriftlicher und praktischer Prüfungsteil. Wie bei allen Teilen der Meisterprüfung ist eine gute Vorbereitung das A und O. Neben den Anforderungen der Teile 1-3 Teil 1 – Fachpraktische Prüfung Teil 2 – Fachtheoretische Prüfung Teil 3 – Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung kommt im Teil 4 die Arbeitspädagogische Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung auf dich zu. Als Meister bist du in deinem Betrieb der zentrale Ansprechpartner für alle Ausbildungsangelegenheiten. Du musst dazu in der Lage sein, die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen Ausbildung zu bewerten sowie zu gestalten. Du planst, organisierst und vermittelst Ausbildungskompetenzen. Für deine eigene Weiterbildung zum Ausbilder heißt das, dass du neben den fachlichen Kompetenzen auch eine pädagogische Befähigung nachweisen musst. Sicherlich hast du während deiner eigenen Ausbildung sowie der Weiterbildung zum Meister erfahren, dass ein Ausbilder nicht nur entsprechende Kenntnisse und Kompetenzen hat, sondern sie auch

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Die Ausbildereignungsprüfung – Von der Prüfungsvorbereitung bis zu den Kosten

Wer im Betrieb für die Ausbildung und Fortbildung zuständig ist, muss für die meisten Berufsfelder den Ausbilderschein erwerben. Dafür ist das erfolgreiche Bestehen der zweiteiligen Ausbildereignungsprüfung erforderlich. Die Prüfung wird bei der IHK, der HWK oder einer staatlich anerkannten Einrichtung abgelegt. Die Zulassung ist ohne Einschränkungen möglich. Für das Bestehen ist allerdings eine gründliche Vorbereitung notwendig. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung erwirbst du den Ausbilderschein nach AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung). Der Schein wird auch AdA-Schein genannt, nach der Abkürzung für Ausbildung der Ausbilder. Die Inhalte der Prüfung orientieren sich an deinem Berufsfeld, aber: Der Ausbilderschein ist nicht berufsspezifisch – das heißt, wenn du den Schein hast, kannst du in zahlreichen Berufsfeldern ausbilden. Ausnahmen sind die sogenannten Freien Berufe, für die kein Ausbilderschein notwendig ist. Die Inhalte der Ausbildereignungsprüfung umfassen einen theoretischen (schriftlichen) und einen praktischen (mündlichen) Teil. Die Prüfung kann prinzipiell jede Person ablegen, die in einem Unternehmen ausbilden soll. Als einzige Voraussetzung gilt die rechtzeitige Anmeldung bei der zuständigen Kammer. Zuständig ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) oder eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit der Befugnis, Ausbildereignungsprüfungen abzunehmen Wenn du in einem Handwerksberuf ausbilden möchtest, meldest du dich bei der HWK zur Prüfung

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