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Aus- und Weiterbildung

Kategorie: Rechnungswesen

Online-Kurs Buchführung einfach erklärt – Buchhaltung online lernen per Onlinekurs

Als Azubi oder Umschüler im kaufmännischen Bereich ist die Buchführung ein zentrales Thema in deiner Ausbildung und besonders prüfungsrelevant. Vielleicht geht es dir wie vielen anderen Auszubildenden und du tust dich manchmal schwer mit dem einen oder anderen Thema in diesem Arbeitsfeld. Wahrscheinlich fragst du dich auch, wie du dich am besten auf die Prüfung im Buchführungsbereich vorbereiten kannst? Deshalb gibt es den Onlinekurs Buchführung einfach erklärt von GripsCoachTV. Lerne jetzt die Vorzüge dieses Kurses kennen. Du wirst dir damit Schritt für Schritt das prüfungsrelevante Wissen im Bereich Buchführung aneignen und deine praktischen Fähigkeiten trainieren. Und weil alles locker-leicht ist, macht das Lernen auch noch Spaß – versprochen! Doch was ist die doppelte Buchhaltung überhaupt? Sicher weißt du bereits, dass die kaufmännische Buchführung in der Regel eine doppelte Buchführung ist (zur einfacheren Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommen wir später). Bei der sogenannten Doppik werden immer zwei Konten berührt, nämlich Konto und Gegenkonto. In der Buchführung müssen alle Geschäftsvorgänge lückenlos, zeitlich und sachlich geordnet aufgrund von Belegen (Stichwort: keine Buchung ohne Beleg!) aufgezeichnet werden. Die Buchführung spiegelt zahlenmäßig den Betrieb wider. Sie ist die wichtigste Quelle von Informationen sowohl für den Unternehmer selbst als auch für bestimmte dritte Parteien (Finanzamt, Steuerberater etc.). Das System

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Rechnung buchen einfach erklärt – Ausgleich einer Kundenrechnung sicher verbuchen

Das Verbuchen von Rechnungen gehört zu den klassischen Buchführungsaufgaben. Eine Rechnung zu buchen ist also buchhalterischer Alltag. Dennoch lässt sich an diesen relativ einfachen Buchungsvorgängen gut erkennen, ob du die maßgeblichen Regeln der doppelten Buchführung verinnerlicht hast. Nur dann bewegst du dich sicher auf den jeweils beteiligten Konten und weißt auch immer genau, welcher Geschäftsvorfall einer bestimmten Buchung vorausgegangen ist. Es lohnt sich deshalb, einmal einen genaueren Blick auf das Rechnung buchen zu werfen. Dazu findest du auf dieser Seite ein passendes Erklär-Video „Rechnung buchen einfach erklärt“.

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Mahnung einfach erklärt – Was tun bei Zahlungsverzug?

Verträge werden nicht immer durchgeführt, ohne dass es zu Störungen in der Abwicklung kommt. Eine typische Leistungsstörung, beispielsweise beim Kaufvertrag, ist der Zahlungsverzug. Der zahlungspflichtige Vertragspartner – der Schuldner – zahlt dabei nicht fristgerecht. Diese Nicht-Rechtzeitig-Zahlung auf Schuldnerseite veranlasst den Gläubiger zur Mahnung. Indem er mahnt, erinnert er den Schuldner an überfällige Zahlungen. Obwohl rechtlich der Zahlungsverzug auch ohne eine Erinnerung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entstehen kann, hat sich in der kaufmännischen und betrieblichen Praxis ein dreistufiges Mahnverfahren zur Geltendmachung von Geldforderungen etabliert. An dessen erster Stelle steht im Mahnverfahren das klassische Mahnschreiben, das bei Einhaltung bestimmter Formalien den Zahlungsverzug zuverlässig in Gang setzt. Online-Videokurs Recht einfach erklärt

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Rechnung einfach erklärt – Was du als Prüfling und Selbständiger wissen solltest

Wusstest du, dass schon um das Jahr 1000 im Althochdeutschen Bezeichnungen wie „rehhanunga“ oder „réchenungo“ entstanden sind, aus denen sich später das moderne Wort Rechnung entwickelt hat? Noch heute ist dieses Dokument, mit dem Lieferungen oder Leistungen abgerechnet werden von großer praktischer Bedeutung im gesamten Geschäftsverkehr. Rechnungen erscheinen uns dabei oft so alltäglich, dass wir uns kaum vertiefte Gedanken dazu machen. Wer muss eine Rechnung erstellen? Wie hat diese auszusehen? Warum kommt man regelmäßig beim Brötchenkauf nur einen vereinfachten Beleg ausgehändigt? Was unterscheidet Rechnungen von Lieferscheinen? Sehr wichtige Fragen, die für dich prüfungsrelevant sein können und die jeder Selbständige auch in der praktischen Anwendung beantworten können sollte.

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Kosten- und Leistungsrechnung einfach erklärt – Online sicher auf die Prüfung vorbereiten

Als Azubi oder Umschüler in einem kaufmännischen Beruf weißt du bestimmt, dass die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als Teil des internen Rechnungswesens auch in deine Prüfungsvorbereitung gehört. Macht dir dieses Fachgebiet Sorgen? Dann geht es dir wie vielen anderen Prüflingen. KLR gilt als sehr komplex. Du hast es mit vielen Aspekten und einer Reihe von Abgrenzungsfragen zu tun. Du benötigst ein tiefergehendes Verständnis der zugrundeliegenden betriebswirtschaftlichen Prozesse. Das alles zu durchdringen und zu verstehen, erscheint dir vielleicht als sehr schwierig. Konnten deine Ausbilder bisher die KLR nicht wirklich anschaulich darstellen? Hier lernst du einen Onlinekurs von GripsCoachTV kennen, mit dem du KLR locker rockst. Du bekommst dabei keinen rauchenden Kopf – versprochen. Die KLR (Kosten- und Leistungsrechnung) bekommt teilweise auch die Bezeichnung Kosten- und Erlösrechnung (KER) oder Kostenrechnung (KoRe) sowie Betriebsergebnisrechnung. Sie gehört übergeordnet betrachtet zur Betriebswirtschaftslehre (BWL). Ein Gegenstück zu ihr bildet die Investitionsrechnung. Denn die KLR dient primär der Bereitstellung von internen Informationen, um eine kurzfristige operative Planung von Kosten und Erlösen möglich zu machen. Die Investitionsrechnung bezieht sich dagegen auf die interne langfristigen strategischen Aspekte der Planung. Du hast es in der Kosten- und Leistungsrechnung mit Plan-, Soll- und Ist-Daten zu tun. Dieser Teil des internen Rechnungswesens

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Jahresabschluss einfach erklärt – Das Prüfungsthema, das kaum jemand versteht.

Deine allmählich näher rückende Prüfung beschäftigt dich? Hier spukt dir auch das Thema Jahresabschluss im Kopf herum? Am besten wir definieren einmal gemeinsam, worum es beim Jahresabschluss geht und was dich in der Prüfung erwarten könnte. Los geht’s. Dieser Begriff lässt sich denkbar einfach definieren. Mit einem Jahresabschluss wird ein Geschäftsjahr buchhalterisch abgeschlossen. Als Bestandteile der unternehmerischen Rechnungslegung geben Jahresabschlüsse Auskunft über das jeweilige Geschäftsergebnis und das Betriebsvermögen. Die grundsätzlichen Anforderungen an einen Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch geregelt. Dabei ist Obacht geboten. Fehlerhafte und mangelhafte Jahresabschlüsse können dazu führen, dass die gesamte Buchführung zu verwerfen ist. Muss jedes Unternehmen einen Jahresabschluss erstellen? Alle Unternehmen und Kaufleute, die der doppelten Buchführung unterliegen, sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Deshalb müssen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften als Kaufleute Jahresabschlüsse erstellen. Merke: Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen. Ihre Verpflichtung erstreckt sich lediglich auf eine einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Bei Einzelunternehmern beachte die Umsatzgrenze. Wer als Einzelunternehmer zu den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre nicht mehr als 600.000 EUR Umsatzerlöse sowie 60.000 EUR Jahresüberschuss erwirtschaftet hat (Stand: 2020), muss nicht bilanzieren und er muss keinen Jahresabschluss erstellen. Die inhaltlichen Mindestanforderungen an Jahresabschlüsse sind Bilanz und Gewinn- und

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