Meisterprüfung – Aufbau, Struktur und Kosten der Meisterprüfung
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Die Meisterprüfung - Aufbau, Struktur und Kosten der Meisterprüfung
Die Prüfung zum Handwerksmeister gilt noch immer als wichtigster Meilenstein in der Aufstiegsfortbildung von Handwerkern. Mit bestandener Meisterprüfung weist du die Befähigung für die Berufsausbildung von Auszubildenden nach und hast regelmäßig die Berechtigung für ein Hochschulstudium erworben. Es lohnt sich also, den Meisterbrief in den Händen zu haben.
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Was bedeutet der Titel Meister im Handwerk?
Historisch geht die Berufsbezeichnung Meister bereits zurück in die Zeit der mittelalterlichen Handwerkszünfte. Damals haben Handwerker ihre Ausbildung in 3 Stufen durchlaufen. Sie begannen als Lehrlinge, legten ihre Gesellenprüfung ab und konnten dann mit der Meisterprüfung die damals letzte Stufe im Handwerksberuf " als zünftiger Handwerker" erklimmen. Viele der Grundprinzipien und verschiedenes Brauchtum haben sich bis in die heutige Zeit erhalten.
Im modernen Handwerk steht der Abschluss Handwerksmeister dafür, dass du befähigt bist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und handwerklichen Nachwuchs auszubilden. Dabei darfst du die Bezeichnung Handwerksmeister nur führen, wenn du auch tatsächlich die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hast.
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Wer ist für die Abnahme der Meisterprüfung zuständig?
Die jeweils für einen Bezirk zuständigen Handwerkskammern (HWK) richten an ihrem Sitz Meisterprüfungsausschüsse ein. Diese Prüfungsausschüsse gelten als staatliche Prüfungsbehörden.
Gesetzlich geregelt ist Zusammensetzung des Prüfungsausschusses in § 48 Handwerksordnung (HWO).
Der Prüfungsausschuss für die Meisterprüfung besteht aus 5 Mitgliedern. Diese müssen das 24. Lebensjahr vollendet haben. Der Ausschuss hat einen Vorsitzenden. Die anderen Mitglieder gelten als Beisitzer. Der jeweils eingerichtete Prüfungsausschuss gilt immer nur für ein zulassungsfähiges Handwerk. Zwei der Beisitzer müssen das jeweils einschlägige Handwerk mindestens seit einem Jahr selbstständig in Form eines stehenden Gewerbes führen und ihrerseits die Meisterprüfung abgelegt haben. Es ist auch ausreichend, wenn sie die Ausbilderbefähigung besitzen oder in einem Handwerksbetrieb eine Betriebsleiterfunktion einnehmen. Der für die wirtschaftliche Betriebsführung und den kaufmännischen Teil der Prüfung zuständige Beisitzer muss dem zulassungspflichtigen Handwerk nicht angehören. Er muss dafür aber im kaufmännischen rechtlichen und organisatorischen Bereich besondere Sachkunde aufweisen.
Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?
Regelmäßig hast du es in der Meisterprüfung mit 4 selbständigen Prüfungsteilen zu tun. Diese kannst du in beliebiger Reihenfolge voneinander unabhängig zu verschiedenen Zeitpunkten ablegen.
Dich erwartet in der Meisterprüfung im
- Teil I eine Prüfung zu deinen praktischen Kenntnissen. Sie besteht aus einem Meisterprojekt/Meisterstück sowie einer Situationsaufgabe/einer Arbeitsprobe.
- Teil II die Prüfung zu den fachtheoretischen Kenntnissen.
- Teil III eine Prüfung zu kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen.
- Teil IV eine Prüfung zu berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen.
Was auf dich inhaltlich genau in den Teilen I und II (Fachpraxis und Fachtheorie) zukommt, kannst du der für das jeweilige Handwerk geltenden Meisterprüfungsverordnung entnehmen.
Du hast es in den einzelnen Prüfungsteilen regelmäßig mit schriftlichen Prüfungsanteilen sowie verschiedentlich auch mit Praxis-Teilen zu tun.
In den Teilen II-IV kann der Prüfungsausschuss mündliche Ergänzungsprüfungen vorsehen, wenn deine schriftlichen Leistungen für das Bestehen der Meisterprüfung nicht ausreichen.
Bestanden hast du die Meisterprüfung nach erfolgreichem Abschluss der Teile I-IV.
Wenn du bereits bestimmte andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt hast, kann unter Umständen eine Befreiung von einzelnen Prüfungsteilen infrage kommen. Auch, wenn du eine zweite Meisterprüfung ablegst, kommt eine Befreiung - hier in der Regel von den Prüfungsteilen III und IV - in Betracht. Ob eine solche Befreiung von Prüfungsteilen in deinem Fall möglich ist, erfährst du von der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für eine Meisterprüfung?
Bei den Zulassungsvoraussetzungen musst du zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke unterscheiden. Die Liste der zulassungspflichtigen Handwerke findest du in der Anlage A zu § 1 Abs. 2 HWO.
In einem zulassungspflichtigen Handwerk darfst du eine Meisterprüfung ablegen, wenn du bereits eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in dem Handwerk bestanden hast. Fehlt dir ein Berufsabschluss in dem von dir angestrebten Meistergewerk, verhilft dir eine mehrjährige praktische Tätigkeit von mindestens 2 Jahren zur Prüfungszulassung. Wenn du keine anerkannte Berufsausbildung aufweisen kannst, erweitert sich die erforderliche Berufspraxis auf 6 Jahre.
Bei einem zulassungsfreien Handwerk wirst du zur Prüfung zugelassen, wenn du eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen kannst.
Du kannst die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung und noch weitere Ausnahmetatbestände in § 49 HWO nachlesen.
Der Vorsitzende des Meisterprüfungsausschusses spricht die Zulassung aus. Der Prüfungsausschuss muss entscheiden, wenn der Vorsitzende die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht für gegeben hält.
Du bekommst bei der zuständigen Handwerkskammer (in der Regel auch online) oder von Einrichtungen, die auf eine Meisterprüfung vorbereiten, die Zulassungsvordrucke für deinen Zulassungsantrag.
Zuständig ist für dich die Handwerkskammer, in der du deinen ersten Wohnsitz hast. Es kommen weitere Zuständigkeiten infrage, die sich an dem Ort eines Arbeitsverhältnisses oder auch daran orientieren, wo du einen Vorbereitungslehrgang absolvierst.
Die konkrete Anmeldung zu einem Prüfungstermin erfolgt entweder individuell von dir in Absprache mit der Handwerkskammer oder über Anmeldungslisten in einem Meistervorbereitungslehrgang.
Wie bereitest du dich auf eine Meisterprüfung vor?
Der Vorbereitung für die Meisterprüfung kommt höchste Bedeutung zu. Ohne eine Meisterschule kannst du die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für das Bestehen der Prüfung nicht erlangen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Meisterprüfung vorzubereiten. Anbieter kommen hier mit berufsbegleitenden oder Vollzeitlehrgängen, Onlinekursen und Fernstudien auf dich zu. Es kann dabei auch sinnvoll sein, für die verschiedenen Prüfungsteile unterschiedliche Vorbereitungsmethoden zu wählen. So sind beispielsweise die Teilung III-IV mit sehr viel theoretischem Lernstoff verbunden, der sich auch für eine Online-Vorbereitung gut eignen kann. Hier kommt es aber auch darauf an, was für ein Lerntyp du bist.
Manche Prüflinge schätzen es, dass in den Vorbereitungslehrgängen mit Präsenz auch die Prüfungsanmeldung organisatorisch von der Meisterschule übernommen wird. Hier melden sich in der Regel die Prüfungsvorbereitungsklassen geschlossen zur Meisterprüfung an.
Ob du die Meisterschule berufsbegleitend oder in Vollzeit absolvierst, hat Einfluss auf die Dauer der Zeitspanne, die du insgesamt für die Ausbildung zum Meister brauchen wirst. Dieser Zeitraum variiert zwischen 1 und 3,5 Jahren.
Was kostet die Meisterprüfung?
Die Kosten für eine Meisterprüfung setzen sich aus dem Prüfungsgebühren und weiteren organisatorischen Kosten bei der Handwerkskammer (Ausstellung des Meisterbriefes) sowie deinen Aufwendungen für die Meisterschule zusammen.
Welche Kosten konkret entstehen, hängt von dem Meistergewerk ab, für das du dich entschieden hast. Für die Meisterschule kannst du mit Kosten zwischen 4000 EUR und 9000 EUR rechnen. Die für dein Gewerk geltenden Prüfungsgebühren erfährst du von der zuständigen Handwerkskammer. Sie bewegen sich regelmäßig bei einem Betrag um etwa 750-bis 1000 EUR.
Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung zum Meister Aufstiegs-BAföG beantragen. Zu den Voraussetzungen der Förderung kannst du dich bei der Handwerkskammer oder bei einer Meisterschule informieren. Manche Arbeitgeber fördern die Aufstiegsausbildung zum Meister.
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