Offene Handelsgesellschaft (OHG) einfach erklärt
Veröffentlicht am von Gripscoach
Offene Handelsgesellschaft (kurz: OHG) einfach erklärt
Offene Handelsgesellschaft (OHG) einfach erklärt
Update 04.06.2014
Bei Minute 5:12 sage ich Handelgesetzbuch statt Handelsregister. Formkaufleute werden natürlich ins Handelsregister eingetragen! Sorry für den Versprecher. Ich war so aufgeregt … 😉
Juliana hat sich das Thema OHG gewünscht. Und zwar rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung. Man o Man, da bin ich aber super pünktlich!
Ihr lernt, was eine Offene Handelsgesellschaft ist. Was dafür spricht. Wie sie haftet. Und welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter (= Eigentümer) haben. Ja ja, die müssen was tun für ihr Geld. Nur Kohle scheffeln ist nicht!
kleiner Fehler ab min. 5.12 „wenn man Formkaufmann ist, muss man sich ins HandelsGESETZTBUCH eintragen (lassen)“ —> man muss sich natürlich in das HandelsREGISTER eintragen lassen und nicht in das Gesetzbuch.
Viele Grüße aus Hamburg,
Björn
Hallo Björn,
ja, das stimmt. Ein Versprecher. Und der ist bereits seit Langem korrigieren durch Einblendungen (+ im Beschreibungstext). Hast du die nicht gesehen?
Lieben Gruß,
der Gripscoach