Offene Handelsgesellschaft (OHG) einfach erklärt
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kleiner Fehler ab min. 5.12 „wenn man Formkaufmann ist, muss man sich ins HandelsGESETZTBUCH eintragen (lassen)“ —> man muss sich natürlich in das HandelsREGISTER eintragen lassen und nicht in das Gesetzbuch.
Viele Grüße aus Hamburg,
Björn
Hallo Björn,
ja, das stimmt. Ein Versprecher. Und der ist bereits seit Langem korrigieren durch Einblendungen (+ im Beschreibungstext). Hast du die nicht gesehen?
Lieben Gruß,
der Gripscoach