Steuertipps für eure Steuererklärung 2016
Das Jahr 2016 ist beendet und das neue Jahr ist mit all seinen guten Vorsätzen da. Jetzt ist die Zeit an die Steuererklärung für das Jahr 2016 zu denken. Das ist nicht nur lästiger Papierkram, denn in der Regel gibt es eine Steuererstattung und die solltet ihr euch nicht entgehen lassen.
Der Grundbeitrag liegt bei 8.652,00 EUR. Das heißt: liegt euer Einkommen für das Jahr 2016 nicht über 8.652,00 EUR, zahlt ihr keine Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Liegt euer Einkommen darüber, zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer von eurem Brutto-Arbeitslohn ab und zahlt sie an das Finanzamt.
Euer Einkommen könnt ihr durch verschiedene Abzüge reduzieren. Zum Beispiel durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Hier kommen einige Kosten, die das Einkommen reduzieren:
Umzug
Seid ihr aus beruflichen Gründen im Jahr 2016 umgezogen, z. B. wegen eines kürzeren Fahrwegs? Dann könnt ihr pauschal (= ohne Belege) 730,00 EUR (ab 01.03.16 746,00 EUR) abziehen. Habt ihr Rechnungsbelege, die über diesen Betrag liegen, könnt ihr auch die tatsächlichen Kosten in Abzug bringen.
Entfernungspauschale
Für die Fahrt zur Arbeit könnt ihr 30 Cent pro Kilometer zwischen eurem Wohn- und Arbeitsort von der Steuer absetzen. Das gilt auch, wenn ihr mit der Bahn oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahrt.
Unfallkosten
Ihr hattet einen Unfall auf dem Weg ins Büro? Das ist immer sehr ärgerlich. Aber als kleines Trostpflaster könnt ihr die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls beim Finanzamt als Werbungskosten einreichen.
Bewerbungskosten
Die Kosten für die Bewerbungsunterlagen, das Porto und auch die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen könnt ihr ebenfalls in Abzug bringen. Als Nachweis benötigt ihr die Zahlungsbelege und Absage- und Einladungsbriefe der Unternehmen.
Kontoführungsgebühren
Die Kontoführungsgebühren sind auch als Werbungskosten abzugsfähig.
Fortbildungskosten
Habt ihr evtl. einen VHS-Kurs besucht, um eure Ausbildung erfolgreich(er) zu meistern? Oder einen Prüfungsvorbereitungskurs der IHK? Oder seid ihr im Master Club? Diese Kosten könnt ihr auch beim Finanzamt geltend machen.
Arbeitsmittel
Alles was ihr für eure Arbeit benötigt und nicht über den Arbeitgeber erhalten habt. Zum Beispiel: Stifte und Fachliteratur. Diese Kosten könnt ihr als Werbungskosten abziehen.
Sonderkosten
Als Sonderkosten sind verschiedene Versicherungen, wie zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, die Berufsunfallversicherung oder eine private Krankenversicherung abzugsfähig.
Außergewöhnliche Belastungen
Ich hoffe sehr, ihr hattet im Jahr 2016 keine außergewöhnlichen Belastungen. Hierunter fallen zum Beispiel Krankheitskosten. Oder Kosten, die durch ein Unglück, wie einen Wohnungsbrand, Schäden durch Naturkatastrophen oder ähnliches entstanden sind. Diese Kosten sind jedoch nicht komplett absetzbar und sie dürfen nicht von einer Versicherung erstattet worden sein.
Wenn ihr nicht zufällig eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten absolviert, dann empfehle ich euch die Steuererklärung mit einer Software zu machen. Mein Tipp ist die Software von Aldi. Die gibt es immer zum Jahreswechsel, sie ist super-günstig und sehr anwenderfreundlich. Ihr werdet hierbei Punkt für Punkt durch die Erklärung geführt. Dazu gibt es noch Informationen und Tipps. Es gibt aber auch noch andere Programme, wie Taxman von Lexware oder die WISO-Software Steuer-Start von Buhl.
Ich wünsche euch gutes Gelingen und eine hohe Erstattung!
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