Wer im Betrieb für die Ausbildung und Fortbildung zuständig ist, muss für die meisten Berufsfelder den Ausbilderschein erwerben. Dafür ist das erfolgreiche Bestehen der zweiteiligen Ausbildereignungsprüfung erforderlich. Die Prüfung wird bei der IHK, der HWK oder einer staatlich anerkannten Einrichtung abgelegt. Die Zulassung ist ohne Einschränkungen möglich. Für das Bestehen ist allerdings eine gründliche Vorbereitung notwendig. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung erwirbst du den Ausbilderschein nach AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung). Der Schein wird auch AdA-Schein genannt, nach der Abkürzung für Ausbildung der Ausbilder. Die Inhalte der Prüfung orientieren sich an deinem Berufsfeld, aber: Der Ausbilderschein ist nicht berufsspezifisch – das heißt, wenn du den Schein hast, kannst du in zahlreichen Berufsfeldern ausbilden. Ausnahmen sind die sogenannten Freien Berufe, für die kein Ausbilderschein notwendig ist. Die Inhalte der Ausbildereignungsprüfung umfassen einen theoretischen (schriftlichen) und einen praktischen (mündlichen) Teil. Die Prüfung kann prinzipiell jede Person ablegen, die in einem Unternehmen ausbilden soll. Als einzige Voraussetzung gilt die rechtzeitige Anmeldung bei der zuständigen Kammer. Zuständig ist entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) oder eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit der Befugnis, Ausbildereignungsprüfungen abzunehmen Wenn du in einem Handwerksberuf ausbilden möchtest, meldest du dich bei der HWK zur Prüfung
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